Die Ontex Pflegebox macht das
Pflegen im häuslichen Umfeld leichter

Nutzen auch Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 EurO monatlich mit der Ontex Pflegebox

Die Pflegebox von Ontex erleichtert Ihnen die häusliche Pflege und beinhaltet eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die speziell auf den Gebrauch in der häuslichen Pflege abgestimmt sind. Die Ontex Pflegeprodukte leisten einen wertvollen Beitrag zur Erleichterung des Pflegealltags.

Der Inhalt unserer Ontex Pflegebox

Sie können den Inhalt Ihrer Ontex Pflegebox innerhalb der 40 Euro* Pauschale nach Bedarf individuell aus sechs Pflegehilfsmitteln zusammenstellen:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutz
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz

Alternativ können Sie auch gerne unser Kundencenter unter der kostenlosen
Service-Rufnummer 05404 999 5 300 anrufen. Wir beraten Sie gerne! Wir erledigen alle Formalitäten für Sie und senden Ihnen die Box Monat für Monat ins Haus – Alles kostenfrei!

Ihr Weg zur Ontex Pflegebox

Sie können Ihre Pflegebox auf 3 Wegen beantragen:
Online,
durch Ausfüllen des Formulars
oder Sie rufen uns einfach an.

Ontex übernimmt alle Formalitäten mit der Pflegekasse. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenfrei!

Nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse erhalten Sie jeden Monat ihre Ontex Pflegebox bequem, einfach und kostenfrei nach Hause geliefert.

Sie können Ihre Pflegebox auf 3 Wegen beantragen:
Online,
durch Ausfüllen des Formulars
oder Sie rufen uns einfach an.

Ontex übernimmt alle Formalitäten mit der Pflegekasse. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenfrei!

Nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse erhalten Sie jeden Monat ihre Ontex Pflegebox bequem, einfach und kostenfrei nach Hause geliefert.

Überzeugen Sie sich selbst von der Ontex Pflegebox!

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN
ANSPRUCH AUF PFLEGEHILFSMITTEL

Wer erhält überhaupt Pflegehilfsmittel? Viele Menschen haben ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel ohne es zu wissen. Folgende Voraussetzungen hierfür sind  laut Sozialgesetz zu erfüllen:

  • Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Die Pflege des Betroffenen muss in einem häuslichen Umfeld
    oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
  • Die Pflege erfolgt durch eine private Person für mind. 10 Wochenstunden.